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Eltern ABC

Informationen für Eltern und Schüler von A-Z

Arbeitsgemeinschaften

Arbeitsgemeinschaften (AGs) sind freiwillige, außerschulische Unterrichtsveranstaltungen, die sich an den regulären Unterricht anschließen oder im Laufe des Nachmittags stattfinden. Die jährlich aktuellen AG-Angebote werden auf unserer Homepage veröffentlich und in der Schule bekanntgegeben.

Beurlaubungen (Freistellungen vom Unterricht)

Laut Brandenburgischem Schulgesetzes besteht generelle Schulpflicht.

Für jede Abwesenheit vom Unterricht ist eine schriftliche Beurlaubung erforderlich. Ein Freistellungsantrag sollte im Interesse des Kindes die Ausnahme sein und unbedingt auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Urlaubsreisen sind in der Regel kein Grund für eine Freistellung vom Unterricht. Arzttermine sollten in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.
Ein Antrag auf Beurlaubung sollte rechtzeitig – in der Regel mindestens eine Woche vorher – erfolgen. Dabei gilt:- Eine Beurlaubung, die länger als drei Tag dauern soll oder direkt vor oder nach den Ferien liegt, muss von der Schulleitung genehmigt werden.- Eine Beurlaubung, bis zu drei Tagen kann durch die/den Klassenleiterin/Klassenleiter genehmigt werden.
Der versäumte Unterrichtsstoff ist eigenständig nachzuarbeiten. Dies liegt in der Verantwortung der Eltern bzw. der Schülerinnen und Schüler.

Büro/Sekretariat

Das Schulsekretariat befindet sich im Erdgeschoss, straßenseitig, im Raum Nr. 13. Das Sekretariat ist während der Schulzeit in der Regel von 07.45 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr, freitags bis 13.30 Uhr, geöffnet.

Besucher

Wir bitten alle Eltern, Ihr Kind vor der Schule zu verabschieden bzw. nach Unterrichtsschluss vor der Schule in Empfang zu nehmen. Das Bringen der Kinder bis in den Klassenraum sollte eine absolute Ausnahme sein.
Während des laufenden Schulbetriebes melden sich bitte alle Erwachsenen vor dem Besuch der Schule im Sekretariat an. Unangekündigte Gespräche mit den Klassen- und Fachlehrern sind während des Schulbetriebes nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin über das Sekretariat oder das Hausaufgaben- und Mitteilungsheft Ihres Kindes.

Eltern sollten sich nicht in der Schule, dem Speiseraum oder in den Pausen auf dem Schulhof aufhalten. Schulfremde Personen können so einfacher angesprochen werden. Dies dient der Sicherheit unserer Kinder.

Bewertung / Zensierung

Brandenburgisches Schulgesetz § 57, Absatz (3):

sehr gut (1)
Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.

gut (2)
Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen voll entspricht.

befriedigend (3)
Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

ausreichend (4)
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

mangelhaft (5)
Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

ungenügend (6)
Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Note 1 – sehr gut min. 96 % der verlangten Leistungen sind erbracht
Note 2 – gut min. 80 % der verlangten Leistungen sind erbracht
Note 3 – befriedigend min. 60 % der verlangten Leistungen sind erbracht
Note 4 – ausreichend min. 45 % der verlangten Leistungen sind erbracht
Note 5 – mangelhaft min. 16 % der verlangten Leistungen sind erbracht
Note 6 – ungenügend der verlangten Leistungen sind erbracht

Elternversammlungen

Die Elternversammlungen werden von den gewählten Elternvertreterinnen/Elternvertretern in Absprache mit der Klassenleitung einberufen.

Entschuldigungen (Krank- und Abwesenheitsmeldungen)

Bei Krankheit Ihres Kindes bitten wir Sie, morgens vor Unterrichtsbeginn – bis möglichst 07.50 Uhr – im Sekretariat der Schule Bescheid zu geben (ggf. Nachricht auf Anrufbeantworter hinterlassen!) und wenn möglich, durch einen Mitschüler die Klassenleiterin zu informieren.
Nach Rückkehr des Kindes ist eine schriftliche Entschuldigung für die Dauer der Fehltage bei der Klassenleitung abzugeben.
Im Interesse Ihres Kindes informieren Sie sich bitte über den aufzuholenden Unterrichtsstoff und über erteilte Hausaufgaben. Dies sollte vorrangig über Mitschüler, nicht über die Klassenlehrer, organisiert werden.

Elternsprechtage

Im November findet jeweils für die Klassenstufen 3-5 und für die Klassenstufe 6 ein Elternsprechtag statt. Termine sind für die Klassenstufen 3-5 über die Schüler mit dem jeweiligen Fachlehrer zu vereinbaren, nicht über das Schulsekretariat. Die Termine sind spätestens eine Woche im Voraus zu vereinbaren.

Elternanteil

Als Elternanteil wird die von Seiten des Ministeriums gesetzlich veranschlagte Summe bezeichnet, die jährlich für Schulbücher bzw. Arbeitshefte von Seiten der Eltern zu tragen sind.
In der Klassenstufe 1-4 liegt dieser Anteil derzeit bei 12,- €, für die Klassenstufe 5-6 bei 25.- €.

Fahrräder

Aufgrund des Einzugsbereiches unserer Schule können und sollten die Schülerinnen und Schüler zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad den Schulweg antreten. Die Verantwortung, ob ein Kind mit dem Fahrrad den Schulweg bewältigen kann, liegt bei den Eltern. Fahrradhelm nicht vergessen!
Die Fahrräder sind im Haupteingangsbereich unserer Schule, in den dafür ausreichend vorhandenen Fahrradständern abzustellen und entsprechend zu sichern, d. h. anzuschließen.
Für Beschädigungen und Verlust kann die Schule nicht aufkommen.
Im üblichen Schulbetrieb bitten wir zu berücksichtigen, dass das Haupttor (Fahrradständer) der Schule gegen 17.00 Uhr verschlossen wird.

Ferien

Die genauen Ferientermine entnehmen Sie bitten den Informationen zum Schuljahresbeginn oder schauen Sie auf unsere Homepage.
Die Festlegung der variablen Ferientage erfolgt nach Abstimmung in den schulischen Gremien zu Anfang eines jeden Schuljahres.
In der Regel endet der Unterricht zu den Winter- und Sommerferien (bei Zeugnisausgabe) nach der 3. Stunde, um 10.50 Uhr.

Fundsachen

Vergessene und aufgefundene Kleidungsstücke werden im Fundschrank (Metallschrank im EG, Aufgang C) aufbewahrt. Zu den Elternversammlungen werden die Fundsachen im Foyer der Schule ausgelegt. Nach wiederholter Auslegung werden nicht abgeholte Fundsachen der Kleiderspende zugeführt.
Wertgegenstände, Schlüssel und Essenskarten werden im Sekretariat gesammelt.

Förderverein

Der Förderverein der Steinweg-Schule Kleinmachnow e.V. unterstützt Aktivitäten im Schul-, Freizeit- und Betreuungsbereich der Kinder. Der als gemeinnützig anerkannte Verein ermöglicht Anschaffungen außerhalb des Schuletats und unterstützt Schulveranstaltungen und Projekte. Weitere Details erfahren Sie unter der Rubrik „Förderverein“.
Einen Aufnahmeantrag erhalten Sie im Schulsekretariat.
Bitte unterstützen Sie die Arbeit des Vereins und werden auch ein aktives Mitglied!

Fremdsprachen

An unserer Schule wird Englisch als Fremdsprache unterrichtet. Bereits ab der Klasse 1 erteilen wir Englisch als Begegnungssprache, ab Klasse 3 ist es ein reguläres Unterrichtsfach, mit … Wochenstunden.

Spanisch können die Kinder ab Klasse 1 im Rahmen eines außerschulischen, privaten Angebotes, erlernen.

Krankheiten – Meldepflicht!

Bei Fieber und deutlich erkennbaren Symptomen einer Erkrankung sollte Ihr Kind nicht in die Schule geschickt werden.
Sollte Ihr Kind während der Schulzeit erkranken, wird es in der Regel – bis zur Abholung - im jeweiligen Klassenraum oder Fachkabinett betreut, in Ausnahmefällen im Sani-Raum.
Die Erziehungsberechtigten des Kindes werden telefonisch informiert. Ist kein Erziehungsberechtigter erreichbar, wird nach Ermessen der Schule ggf. ärztliche Hilfe in Anspruch genommen.
Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie zu Beginn des Schuljahres den Abgleich Ihrer Erreichbarkeiten für den Notfall sorgfältig prüfen und Veränderungen unbedingt in der Schule bekanntgeben.
Chronische und besondere Erkrankungen sind zwingend in der Schule bekanntzugeben und es ist gesondert ein Maßnahmen- und Hilfeplan zu erstellen.

Ansteckende Infektionskrankheiten, wie z. B. Keuchhusten, Mumps, Masern, Röteln, Windpocken, Diphtherie, Gelbsucht, Ruhr, Scharlach, Salmonellen, TBC, Typhus und Influenza sind in der Schule anzuzeigen. Diese Krankheiten sind meldepflichtig und von Seiten der Schule auch gegenüber dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Ist ein Schüler bzw. eine Schülerin an einer dieser Krankheiten erkrankt, darf er/sie erst dann wieder die Schule besuchen, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt und eine Ansteckung nicht mehr zu erwarten ist.
Gleiches gilt bei Ungezieferbefall, vor allem bei Kopfläusen! Hier ist eine entsprechende Erklärung von Ihrer Seite zu unterzeichnen. Ihr Kind darf nach erfolgter Behandlung die Schule wieder besuchen. Bitte berücksichtigen Sie die Merkblätter und Informationen zum Thema Läuse.

Kleidung mit Schullogo

Die Schule bietet, organisiert über den Förderverein, Kinder T-Shirts und Kapuzenshirts in den Farben dunkelblau und grün zum Verkauf an. Ein T-Shirt kostet 7,- €, ein Kapuzenshirt 15,- €. Diese können in der Regel bei Schulveranstaltungen erworben werden.

Haustechniker

Unsere Haustechniker, Herr Jagla und Herr Terpe, sind im Schichtdienst tätig. Ihr Büro befindet sich im 1. OG, Aufgang A, Mitte. Hier steht ein Briefkasten für spezielle Wünsche und Anmerkungen zur Verfügung.

Hort

Wir sind eine Grundschule … deren Betreuung jeweils mit Unterrichtsschluss nach regulärem Stundenplan endet. Im Anschluss darf Ihr Kind eigenständig den Heimweg antreten oder wird in einem der beiden zur Verfügung stehenden Hort weiter betreut.

Der Hort „Ein Stein“, zusammen mit dem Haus „Villa Lustig“ gehört als Eigenbetrieb zur Gemeinde Kleinmachnow. Verträge sind mit dem Kita-Verbund abzuschließen.

Bei dem Hort Regenbogenkinder handelt es sich um eine private Elterninitiative….

Pausen

Die großen Pausen finden auf dem Schulhof statt. Nur bei extremer Witterung bleiben Schülerinnen und Schüler in ihren Unterrichtsräumen. In der Mittagspause nehmen die großen Schüler eigenständig ihr Mittagsessen ein und gehen anschließend auf den Schulhof.
Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist nicht gestattet.

Pausenbrot

Ihre Kinder haben in der Schule ausreichend Zeit und Möglichkeit, um in Ruhe zu frühstücken. Bitte geben Sie Ihrem Kind als Pausenbrot möglichst vollwertige Kost, Obst und Gemüse mit. Süßigkeiten, Kuchen und Limonaden sollten die Ausnahme sein.
Um den anfallenden Müll so gering wie möglich zu halten, geben Sie Ihrem Kind das Frühstück in Brotboxen und die Getränke in wiederverwertbaren Plastikflaschen mit. Getränkeflaschen aus Glas sind nicht gestattet.

Schulleitung

Die Schule leitet Frau Beyer. Sie wird dabei von dem Konrektor, Herr Schwamm, unterstützt. Gesprächstermine mit der Schulleitung sind über das Sekretariat zu vereinbaren.

Schul- und Hausordnung

Unsere Schul- und Hausordnung finden Sie auf unserer Homepage. Wir bitten Sie, die darin getroffenen Festlegungen mit Ihrem Kind zu besprechen und auf die Einhaltung zu achten.

Schulessen

Alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von der Hortbetreuung, haben die Möglichkeit, in der Schule ein warmes Mittagsessen einzunehmen. Den Vertrag mit dem Essenanbieter schließen die Eltern. Anträge können Sie im Sekretariat erhalten. Es stehen drei Essen sowie ein Bio-Essen, Trinkwasser und ein Frischebuffet (Obst, Gemüse, Quark- und Jogurtspeisen) zur Auswahl.

Schulweg

Es existiert ein Schulwegplan, der besondere Hinweise für einen sicheren Schulweg enthält. Sie sollten Ihr Kind möglichst nicht mit dem Auto zur Schule bringen. Gönnen Sie Ihrem Kind den Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad! Ihr Kind braucht die zusätzliche Bewegung an frischer Luft und das Gemeinschaftserlebnis mit anderen Kindern den morgendlichen Schultag zu beginnen. Zudem behindern Sie andere Kinder auf Ihrem Schulweg, wenn Sie Ihr Kind direkt mit dem Auto vor das Schultor fahren.

pdf-Datei Schulweg

Ein Video zur Veranschaulichung finden sie hier:

Link zum Video Schulweg

Schulbus

Es gibt keinen „reinen“ Schulbus. Schulkinder, die die Voraussetzungen (1. Hauptwohnsitz im Landkreis Potsdam-Mittelmark, 2. Schulweg in der Primarstufe mindestens 2 km) zur Beantragung einer Schülerfahrkarte erfüllen, haben die Möglichkeit, Linienbusse zu nutzen. Der Bus der Linie 628 verkehrt zwischen Rathausmarkt und Dreilinden und hält bzw. fährt direkt in unmittelbarer Nähe zur Steinweg-Schule. Die Haltestelle ist der Steinweg.

Anträge auf Ausstellung einer Schülerzeitkarte erhalten Sie im Sekretariat.

Ist Ihr Kind im Besitz einer Schülerzeitkarte und nutzt regelmäßig den Bus, dann bitten wir Sie dringend darauf zu achten, dass zu einigen Zeiten, vor allem bei vorzeitigem Schulschluss, nur sogenannte „Rufbusse“ fahren. Die Bestellung des Rufbusses liegt in Verantwortung der Eltern.

Sicher zur Schule und nach Hause in der dunklen Jahreszeit

Bitte ziehen Sie Ihrem Kind für den Schulweg (besonders im Herbst und Winter) helle Oberbekleidung an. Jacken und Schultaschen mit Reflektoren haben sich besonders bewährt. Alternativ gibt es auch Reflektorenstreifen zum Umhängen.

Sprechstunden

Die Sprechstunden der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer erfragen Sie bitte in den Elternversammlungen oder tragen Ihren Gesprächswunsch und –anlass in das Mitteilungs- oder Hausaufgabenheft Ihres Kindes ein.

Stundentafel der Steinweg-Schule
pdf-Datei Stundentafel der Steinweg-Schule (53 KB)

Unterrichtszeiten

Einlass der Schulkinder: 7.50 Uhr

1. Stunde 8.00 Uhr - 8.45 Uhr
2. Stunde 8.55 Uhr - 9.40 Uhr

1. große Pause / Frühstückspause (9.40 Uhr bis 10.05 Uhr)

3. Stunde 10.05 Uhr - 10.50 Uhr
4. Stunde 11.00 Uhr - 11.45 Uhr
5. Stunde 11.55 Uhr - 12.40 Uhr

2. große Pause / Mittagspause(12.40 Uhr bis 13.05 Uhr)

6. Stunde 13.05 Uhr - 13.50 Uhr
7. Stunde 14.00 Uhr - 14.45 Uhr

Unterrichtsbesuch durch Eltern

Um sich im Einzelfall einen Überblick über das Lern- und Leistungsverhalten seines Kindes zu verschaffen, besteht die Möglichkeit einer Hospitation in einzelnen Unterrichtsfächern. Dazu ist ein schriftlicher Antrag mit der Angabe des Grundes eines Unterrichtsbesuches bei der Schulleitung zu stellen. Nach Zustimmung durch die Schulleitung und den betreffenden Fach- bzw. Klassenlehrer, schlägt Ihnen der Lehrer mögliche Termine vor. Ein Antragsformular erhalten Sie im Sekretariat.

Unterrichtsausfall (Hitzefrei)

Bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall bzw. „Hitzefrei“ werden die Hort- und Hauskinder der Klassenstufe 1-3 bis zum offiziellen Unterrichtsende betreut. Hauskinder können nach Absprache mit den Eltern nach Hause gehen. Diese Bescheinigung ist tagesaktuell bei der Klassenleitung vorzulegen.

Für die Klassenstufen 4-6 kann pro Halbjahr eine Erlaubnis vorgelegt werden. Das entsprechende Formular wird von der Klassenleitung zu Beginn des Halbjahres ausgeteilt. Schülerinnen und Schüler, die nicht bei vorzeitigem Unterrichtsschluss nach Hause gehen dürfen bzw. beim Ausfall der 1. Stunde nicht später zum Unterricht kommen dürfen, werden betreut.