Elterversammlungen
Die Elternversammlungen werden von den gewählten Elternvertreterinnen/Elternvertretern in Absprache mit der Klassenleitung einberufen.
Die Elternversammlungen werden von den gewählten Elternvertreterinnen/Elternvertretern in Absprache mit der Klassenleitung einberufen.