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Unterrichtsausfall (Hitzefrei)

Bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall bzw. „Hitzefrei“ werden die Hort- und Hauskinder der Klassenstufe 1-3 bis zum offiziellen Unterrichtsende betreut. Hauskinder können nach Absprache mit den Eltern nach Hause gehen. Diese Bescheinigung ist tagesaktuell bei der Klassenleitung vorzulegen.

Für die Klassenstufen 4-6 kann pro Halbjahr eine Erlaubnis vorgelegt werden. Das entsprechende Formular wird von der Klassenleitung zu Beginn des Halbjahres ausgeteilt. Schülerinnen und Schüler, die nicht bei vorzeitigem Unterrichtsschluss nach Hause gehen dürfen bzw. beim Ausfall der 1. Stunde nicht später zum Unterricht kommen dürfen, werden betreut.